Händler müssen einen Kaufinteressenten ungefragt über einen Unfallschaden aufklären – auch nach fachgerechter Reparatur. Das Oberlandesgericht Köln geht mit seinem Urteil einen Schritt weiter: Auch Diebstahlschäden dürfen nicht verschwiegen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schaden so geringfügig war, dass er den Kaufentschluss nicht beeinflussen würde.
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