Der Gasnachrüstbetrieb muss den Fahrzeughalter darauf hinweisen, dass die Gasanlage nach einem Software-Update oder einer Veränderung am Benzin-Steuergerät, nach Chip Tuning oder einer anderen die Leistung verändernde Maßnahme nicht mehr in Betrieb genommen werden darf. Grund: In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Motorschäden an Fahrzeugen gekommen, bei denen Gasnachrüstsysteme eingebaut worden waren.
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