Fragen und Antworten zur Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht gilt nunmehr seit dem 4. Dezember 2010. Die Konkretisierung der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 3 a Satz 1, 2 und 3 StVO ist in Kraft getreten.
§ 2 Absatz 3 a Satz 1, 2 und 3 StVO hat nun folgenden Wortlaut erhalten:
Aus dem Mitgliederkreis sind bereits einige Fragen zur Winterreifenpflicht aufgetaucht. Die Fragen und Antworten entnehmen Sie bitte der Anlage.
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