Newsletter 2/2012
     
 

Änderungen Zinssätze und GEMA-Gebühren ab 1. Januar 2012

1. Basiszinssatz ab 1.01.2012

Der Basiszinssatz des BGB ändert sich bekanntlich zum 1.1. und zum 1.07. eines jeden Jahres. Zum 1.01.2012 ist der Basiszinssatz auf 0,12% festgesetzt worden.

Damit verändern sich die Zinssätze ab 1. Januar 2012 wie folgt:

a) Verzugszinssatz, wenn ein Verbraucher Schuldner ist 5,12 %

b) Verzugszinssatz, wenn ein Unternehmer Schuldner ist 8,12 %

c) Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen 2,62 %

2. GEMA hebt Beiträge an

Wir haben seit vielen Jahren mit der GEMA einen Rahmenvertrag abgeschlossen: Innungsbetriebe erhalten einen Rabatt von 20 % auf die GEMA-Vergütungssätze.

Wie uns die GEMA jetzt mitteilt, haben sich die Vergütungssätze zum 1.01.2012 erhöht. Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.gema.de/ad-tarife.

 

Ihr Team des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V.  

Jan-Nikolas Sontag                      Birgit Hamann
Geschäftsführer                           Rechtsanwältin                                                          

6.01.2012