| Newsletter 2/2012 | ||||||
![]() |
||||||
Änderungen Zinssätze und GEMA-Gebühren ab 1. Januar 20121. Basiszinssatz ab 1.01.2012 Der Basiszinssatz des BGB ändert sich bekanntlich zum 1.1. und zum 1.07. eines jeden Jahres. Zum 1.01.2012 ist der Basiszinssatz auf 0,12% festgesetzt worden. Damit verändern sich die Zinssätze ab 1. Januar 2012 wie folgt: a) Verzugszinssatz, wenn ein Verbraucher Schuldner ist 5,12 % b) Verzugszinssatz, wenn ein Unternehmer Schuldner ist 8,12 % c) Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen 2,62 %
2. GEMA hebt Beiträge an Wir haben seit vielen Jahren mit der GEMA einen Rahmenvertrag abgeschlossen: Innungsbetriebe erhalten einen Rabatt von 20 % auf die GEMA-Vergütungssätze. Wie uns die GEMA jetzt mitteilt, haben sich die Vergütungssätze zum 1.01.2012 erhöht. Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.gema.de/ad-tarife.
Ihr Team des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. Jan-Nikolas Sontag Birgit Hamann 6.01.2012 |
||||||
Impressum |
||||||