Newsletter 41/2011
     
 

Newsletter Recht 05/2011

Reifenwechsel - deutlicher Hinweis auf die Erforderlichkeit des Nachziehens der Radschrauben

LG Heidelberg, Urteil vom 27.07.2011, AZ 1 S 9/10 Sachverhalt: Die Werkstatt montierte auftragsgemäß Winterreifen. Der Kunde unterschrieb den auf der Rechnung enthaltenen Abbuchungsauftrag. Unterhalb der Unterschriftszeile befand sich der vorgedruckte Hinweis „Radschrauben nach 50 – 100 KM nachziehen!!“. Dieser Hinweise war weder farblich noch sonst auffällig hervorgehoben.
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Umrüstung auf Gasbetrieb - Ersatz der Benzinmehrkosten einer mangelhaften LPG-Autogasanlage

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011, AZ 13 U 59/11 Sachverhalt: Der Kunde war wegen der Mangelhaftigkeit der Gasanlage berechtigterweise von dem abgeschlossenen Werkvertrag zurückgetreten. Er forderte die Werkstatt wegen der fehlenden Möglichkeit, das Fahrzeug im – sparsamen – Gasbetrieb zu fahren, auf, Schadensersatz in Höhe von rund 1.600 € für die seiner Ansicht nach durch den Benzinbetrieb entstandenen Mehrkosten zu zahlen. Dieser Betrag entsprach 50 % der nachweislich entstandenen Benzinkosten.
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Ihr Team des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V.  

Jan-Nikolas Sontag        Birgit Hamann
Geschäftsführer             Rechtsanwältin

7.10.2011