| Newsletter 4/2012 | ||||||
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Erste Abmahnungen nach der neuen Pkw-EnergieverbrauchskennzeichnungsverordnungDie ersten Abmahnungen nach der neuen Pkw-EnVKV im Internet liegen vor. Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin hat je eine Abmahnung gegen Neuwagenhändler bei webauto.de bzw. autoscout24.de ausgesprochen. Der VSW mahnt die fehlende Angabe der Effizienzklasse einschließlich deren grafischen Darstellung ab, da der VSW - im Gegensatz zu vielen Börsen - diese als virtuelle Verkaufsräume ansieht. Es ist damit zu rechnen, dass der VSW bei Nichtabgabe der Unterlassungserklärung wie üblich schnell den Klageweg beschreitet. Leider ist die Frage des virtuellen Verkaufsraumes nicht eindeutig zu beantworten. Es besteht Unsicherheit, ob die "Notlösung" einiger Autohändler mit Angabe der Effizienzklasse in der Fahrzeugbeschreibung und Abbildung des Pkw-Labels als eines der eingestellten Fotos rechtssicher ist. Die Angabe der Effizienzklasse in Textform an gut auffindbarer Stelle in der Fahrzeugbeschreibung wäre aber wahrscheinlich schon allein deshalb zu empfehlen, damit evtl. im Kundenangebot via Fax oder Mail dieses nicht vergessen werden kann! (vgl. Nr. 11.2 im Fragen- und Antwortenkatalog der Dena). Die Deutschen Umwelthilfe hat mehrere Vermittler eines Herstellers abgemahnt, deren Homepage durch eine Werbeagentur gestaltet wurde. Dort wurden die Modelle ausführlich unter Nennung der Motorleistung beschrieben und die Technischen Daten zum Download bereitgestellt. Die Deutsche Umwelthilfe mahnt dies nun ab, weil die Verbräuche und die Co2-Angaben auf der gleichen Seite gefehlt haben (vgl. Frage Nr. 10 im Fragen- und Antwortenkatalog). Dabei ist aufgefallen, dass die DUH die von ihr standardmäßig geforderte Unterlassungserklärung erweitert hat. Die Unterlassungserklärung erfasst nicht nur Werbeschriften (also auch Zeitungsinserate), sondern auch die Effizienzklasse einschließlich grafischer Darstellung, was auf der abgemahnten Internetseite gar nicht erforderlich wäre! Lassen Sie auf jeden Fall die Unterlassungserklärung durch den Verband oder einen Rechtsanwalt überprüfen. PS: Denken Sie daran, dass auch auf Facebook, Twitter etc. ein Hinweis auf den Leitfaden (und wohl auch die Verbräuche und Co2-Emissionen) enthalten sein muss! Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie eine Abmahnungen erhalten haben, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen können. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung. Ihr Team des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. Jan-Nikolas Sontag Birgit Hamann 13.02.2012 |
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