| Newsletter 56/2011 | ||||||
![]() |
||||||
EnergieverbrauchskennzeichnungAktualisierter Fragen- und Antworten-Katalog der dena und Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat den Fragen- und Antwortenkatalog überarbeitet. Dieser ist nunmehr insbesondere in Kapitel 12 „Fahrzeugangebot und –ausstellung im Internet (z.B. Konfiguratoren)“ an einigen Stellen ergänzt worden. Nunmehr wird in den Fragen 12.2 und 12.4. unmissverständlich dargestellt, dass im Internet und in Internetfahrzeugbörsen nur dann auch die graphische Darstellung der Co2-Effizienzklassen abgebildet werden muss, wenn die Internetanwendung einen Konfigurator enthält oder aber eine unmittelbare Bestellmöglichkeit des beworbenen Fahrzeugs besteht. Die Neufassung des Fragen- und Antwortenkatalogshaben wir Ihnen auf unserer Internetseite unter Beratung & Service/ Mitglieder & Service / Downloads/ Merkblätter / Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zur Verfügung gestellt. Er ist auch unter www.pkw-label.de abrufbar. Im Fragen- und Antworten-Katalog wird der Wille des Verordnungsgebers dokumentiert, wie er sich den „virtuellen Verkaufsraum“ vorgestellt hat. Gleichwohl wissen wir, dass auch andere Auffassungen zu dieser Thematik vertreten werden. Diese gehen insbesondere dahin, dass in Fahrzeugbörsen – unabhängig von deren tatsächlicher Ausgestaltung - eine graphische Darstellung der CO2- Effizienzklasse zu erfolgen hat. Welche Auffassung sich letztendlich durchsetzt, bleibt wohl leider den Gerichten vorbehalten. Wir sind aber darüber informiert, dass derzeit einige Fahrzeugbörsen daran arbeiten, die graphische Darstellung der CO2-Effizienzklasse zu ermöglichen. Wir empfehlen Ihnen, das Risiko abgemahnt zu werden, zu minimieren. Daher sollten Sie sich bis auf weiteres damit behelfen, da
Die weitere Entwicklung werden wir abwarten müssen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Im Übrigen ist für viele Händler das Geschäftsgebaren der Deutschen Umwelthilfe in großes Ärgernis. Für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren und die Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Sofern Sie sich bereits mit der Deutschen Umwelthilfe oder einem anderen Verein in Sachen Energieverbrauchskennzeichnung vor Gericht gestritten haben, bitten wir Sie, uns das Urteil oder den Beschluss des Gerichts zu überlassen. Letztendlich möchten wir Ihnen anbieten, dass wir Ihre Werbung vor Veröffentlichung auf mögliche Fehler überprüfen. Ihr Team des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. Jan-Nikolas Sontag Birgit Hamann 22.12.2011 |
||||||
Impressum |
||||||