Änderungen bei der Abgasuntersuchung

Alle Kfz-Werkstätten/-Unternehmen, die zukünftig hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen selbst durchführen wollen, müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks anschließen.

Wann startet die Abgasuntersuchung nach dem akkreditierten Qualitätsmanagementsystem?

Der ursprüngliche Termin 01.01. 2020 kann aufgrund von Verzögerungen mit Akkreditierungsverfahren nicht gehalten werden. Nach derzeitigen Stand, ist davon auszugehen, dass der Start im Sommer 2020 stattfinden wird.

Wird die Abgasuntersuchung als beigestellte Prüfung weiterhin durch die Überwachungsorganisationen akzeptiert werden?

Nach Gesprächen mit mehreren Überwachungsorganisationen, wir die Abgasuntersuchung bis zum Eintritt einer offiziellen Übergangsfrist weiterhin akzeptiert.

Wann beginnt die offizielle Übergangsfrist?

Im Moment wird davon ausgegangen, dass die Übergangsfrist im ersten Quartal 2020 startet. Über eine genaue Länge der Frist ist noch nichts bekannt.

Was müssen Betriebe unternehmen, um am akkreditierten Qualitätsmangementsystem teilzunehmen?

Ein Betrieb kann sich dem Qualitätsmanagmentsystem des Bundesinnungsverbandes anschließen indem er:

alle AU Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt

die Teilnahme der Verantwortlichen Personen (Inspektor) an einer QMS Schulung nachweist

die verpflichtende QMS Software einsetzt (im Moment AU-Plus)

die vertragliche Einbindung ins QMS akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt

die Verantwortliche Person (Inspektor) durch eine Verpflichtungserklärung dem Bundesinnungsverband gegenüber mit seiner Unterschrift nachweist

Was ist eine QMS Schulung und wie bekomme ich diese?

Für die Teilnahme an einem akkreditierten Qualitätsmanagementsystem ist eine Erstschulung notwendig, um dem teilnehmenden Personal (Inspektoren) die Grundlagen über das System zu vermitteln. Der Inhalt dieser Schulungen ist im Bundesgebiet einheitlich. Die Durchführungen allerdings nicht. In Schleswig-Holstein werden diese Schulungen in der ersten Jahreshälfte an mehreren zentralen Orten durchgeführt. So hat jeder die Möglichkeit, an dieser Schulung teilzunehmen. Die zuständige Kfz-Innung wird zu dieser Schulung einladen.

Wer muss diese Schulungen besuchen?

Die Teilnahme an der Schulung ist nur für Verantwortliche Personen verpflichtend. Verantwortliche Person ist derjenige, der als Unterschriftsberechtigter im Betrieb geführt wird.