Änderungen bei Gasanlagen im hoheitlichen Bereich

Wieder bringt die Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU eine Übergangsfrist mit sich. 

Mit Veröffentlichung des Verkehrsblatts 24/2019 wurden einige Änderungen hinsichtlich der Gasanlagenprüfung bekannt gegeben. Betriebe, die eine GAP/GSP Anerkennung besitzen und diese Prüfung auch durchführen dürfen als Prüfmittel zur Gas-Leck-Suche oder Dichtigkeitsprüfung bis 2023 nur noch Lecksuchspray benutzen. Das wird begründet mit der Rückführbarkeit der Messmittel. 

Für Betriebe, die sich mit Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen beschäftigen, stellt die Übergangsfrist bis 2023 eine besondere Herausforderung dar. Die Gasanlagenprüfung nach Arbeitsblatt G 607 des DVGW wird nicht mehr bei der Hauptuntersuchung herangezogen. Ein Fehlen der gültigen Prüfung oder eine negativ beschiedene Prüfung ist ab sofort kein Durchfallgrund mehr für die Hauptuntersuchung. Somit könnte, die doch lebenswichtige Prüfung, vom Kunden als obsolet empfunden werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.