AU bei unzureichenden Herstellervorgaben

ProMotor/T.Volz

Mit Einführung des Leitfaden 6 wurde neben dem Prüfablauf für die Messung der Partikelanzahlkonzentration eine weitere erleichternde Regelung für die AU‐Durchführung an Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotorbzw. Kompressionszündungsmotor aufgenommen.

Mit Leitfaden 6 ist es möglich, sofern die für die Abgasuntersuchung zur Verfügung gestellten Herstellervorgaben unzureichend, nicht anwendbar oder unplausibel sind, die gesetzlich vorgeschriebenenSollwerte anzuwenden.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wird die bereits praktizierte Vorgehensweise bei fehlenden, unzureichenden, nicht anwendbaren oder unplausiblen Herstellervorgaben gemäß des Geräteleitfadens Software‐Version 6 nunmehr auch bei der Nutzung des Geräteleitfadens Software‐Versionen 4, 5 und 5.01 den AU‐Prüfern in den berechtigten Untersuchungsstellen erlaubt.

Für die Praxis bedeutet dies, dass der AU‐Prüfer z. B. eine Leerlaufdrehzahl oder eine Abregeldrehzahl analog der Vorgehensweise bei Leitfaden 6 (Leerlauf‐ bzw. Abregeldrehzahl für das anzuwendende Drehzahlfenster [min./max.] messen) auch bei Geräteleitfaden Software‐Versionen 4, 5 und 5.01 anwenden darf. Dabei gilt sowohl bei Leitfaden 6 als auch bei Leitfaden 4, 5, und 5.01, dass sämtliche gesetzliche Solldaten gemäß Ziffer 2.2 der AU‐Richtlinie eingehalten werden müssen und zusätzlich auf dem AU‐Nachweis unter Erläuterungen/ Bemerkungen vom AU‐Prüfer zwingend vermerkt wird:

"#, Herstellervorgaben nicht anwendbar".

Absolut unzulässig ist dabei jedoch, vorhandene AU‐Daten (Solldaten oder Herstellervorgaben) manuell so zu verändern oder anzupassen, um eine Abgasuntersuchung erfolgreich abschließen zu können (z. B. Herabsetzen der Motor‐/Öltemperatur bzw. Heraufsetzen der CO‐, Trübungs‐ oder PN‐Grenzwerte usw.). Im Anhang finden sich zwei Übersichten, die die Vorgehensweise beim Umgang mit den gesetzlichen Werten und den Herstellervorgaben für die entsprechenden Prüfverfahren an Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor bzw. Kompressionszündungsmotor System und an Krafträdern darstellt. Weiterhin ist dort die Bekanntmachung des BMDV einzusehen.