Kalibrierpflicht des SP Adapters

Viele Nachfragen bezüglich der Kalibrierpflicht des SP Adapters
Eine Kalibrierung des SP-Adapter ist nur notwendig, sofern dieser im Rahmen der Sicherheitsprüfung neben der Verbauprüfung zusätzlich für die Bremswirkungsprüfung im Fahrversuch als Verzögerungsmessgerät (VZM) eingesetzt wird. Die wiederkehrenden Kalibrierungen an im Betrieb befindlichen SP Adaptern als VZM sind seit dem 01.01. 2019 entsprechend der Kalibrierrichtlinie fristgerecht in Abständen von maximal 24 Monaten durchzuführen. Jede Kalibrierung wird über eine Kalibrierbescheinigung sowie anhand eines Kalibrieraufklebers auf der Rückseite des SP-Adapters dokumentiert.

Akkreditierte Stellen für die Kalibrierung des SP-Adapters laut DAkkS:

DSA Daten- und Systemtechnik GmbH
Pascalstraße 28
52076 Aachen
Tel.: +49 2408 9492740
E-Mail: oliver.derichs(at)dsa(.)de

Die Kalibrierung kann über das Portal der DSA beauftragt werden: https://hua-service.de/
Dazu ist eine Registrierung auf den Seiten der DSA GmbH notwendig.

Anbei die offizielle Information der DSA.

Achtung: Auf den Seiten der DSA GmbH wird von dem HU-Adapter und „freigegebenen deutschen Kfz-Prüforganisationen" gesprochen. Es können sich aber auch Werkstätten/Autohäuser über dieses Portal bei der DSA GmbH registrieren.

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