Neue Vorschriften für Klimaanlagen-Kältemittel

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F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 zum Download

Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 bringt einige wichtige Änderungen für Kfz-Werkstätten und Autohäuser. Ziel ist die Reduktion von Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase), die in vielen Fahrzeugklimaanlagen enthalten sind.

Was bedeutet das für Kfz-Betriebe?

Die Verfügbarkeit von Kältemitteln wie R-134a wird weiter eingeschränkt.

Ab 2050 sollen fluorierte Kältemittel vollständig auslaufen.

Falls Sie Kältemittel aus Nicht-EU-Ländern importieren oder exportieren, benötigen Sie eine Registrierung im EU-F-Gas-Portal.

Werkstätten, die nur Wartung und Reparatur durchführen, müssen sich nicht registrieren.

Wichtige Maßnahmen für Ihre Werkstatt

Mitarbeiterqualifikation: Jeder, der mit Kältemitteln arbeitet, benötigt eine Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.

Nachweispflicht beim Einkauf: Händler dürfen Kältemittel nur an Betriebe verkaufen, die ihre Sachkunde nachweisen können.

Vorbereitung auf Alternativen: Prüfen Sie alternative Kältemittel und Möglichkeiten zur Nutzung von recycelten oder zurückgewonnenen HFKW, um Kosten zu sparen.

Was müssen Autohäuser und Importeure beachten?

Falls Sie Fahrzeuge mit Klimaanlagen aus dem Nicht-EU-Raum importieren oder exportieren, müssen Sie sich im EU-F-Gas-Portal registrieren. Der Prozess umfasst:

Erstellung eines EU-Login-Kontos

Anmeldung im F-Gas-Portal

Einreichen des Registrierungsformulars

Validierung durch die Europäische Kommission

Nach der Registrierung müssen alle Transporte mit F-Gasen vorher im F-Gas-Portal angemeldet werden. Dies ist wichtig für den Zollprozess.

Handlungsbedarf für Kfz-Betriebe

Prüfen, ob der eigene Betrieb von den neuen Vorschriften betroffen ist

Sachkunde der Mitarbeitenden gewährleisten

Frühzeitig den Bezug von Kältemitteln organisieren

Sich über klimafreundlichere Alternativen informieren