Laut der Euro 5-/Euro 6- und der Euro VI-Verordnung gilt: Alle Kfz-Betriebe müssen die Reparatur-und Wartungsinformationen über einen standardisierten Zugang zu den Websites der Hersteller und Importeure erhalten.
Die im Anhang zum Download bereitstehende Broschüre des ZDK "Informationen über den Zugang zu technischen Daten bei den Fahrzeugherstellern" wurde aktualisiert, um den Inhalt dem derzeitigen Stand der Entwicklungen auf europäischer Ebene anzupassen.
Reparatur- und Wartungsinformationen sind für die ordnungsgemäße Wartung, Instandhaltung und Reparatur eines modernen Kraftfahrzeuges unabdingbar. Allein in den letzten fünf Jahren sind viele elektronische Systeme, wie das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP), in die Kraftfahrzeuge eingebaut worden.
Diese elektronischen Systeme werden in Zukunft einen noch höheren Ausstattungsgrad in Kraftfahrzeugen einnehmen. Kfz-Betriebe können nur auf diese Entwicklung reagieren, wenn sie alle Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten.
Nach dem Inkrafttreten der Euro 5- und Euro 6-Verordnung und der Durchführungsverordnung müssen ab dem 1. März 2010 Fahrzeug-
hersteller/-importeure alle Reparatur- und Wartungsinformationen online bereitstellen. Diese werden in zwei Kategorien unterteilt:
In die Kategorie 1 fallen alle allgemeinen Reparatur- und Wartungsinformationen; zu dieser Kategorie gehören auch sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen.
In die Kategorie 2 fallen alle diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen.
Der uneingeschränkte Zugang zu Kategorie 1 wird nur gewährt, wenn der Kfz-Betrieb sich beim jeweiligen Fahrzeughersteller/-importeur registriert hat. Für den Zugang darf dieser folgende Daten verlangen:
Name und Adresse des Kfz-Betriebes,
Name des Mitarbeiters (eventuell auch die E-Mail-Adresse),
Daten für die Rechnungserstellung,
Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kfz-Betriebes,
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fahrzeugherstellers/-importeurs müssen akzeptiert werden.
Bei der ersten Registrierung findet vor der Freigabe der Reparatur- und Wartungsinformationen ein interner Plausibilitätsabgleich der vorgelegten Daten durch den Fahrzeughersteller/-importeur statt; dieser kann bis zu 24 Stunden dauern.
Die Anforderungen zur Registrierung nach Kategorie 2 kann der Fahrzeughersteller/-importeur nach seinem eigenen Ermessen durchführen, bis für diese Kategorie ein standardisierter Prozess implementiert ist; dies wird voraussichtlich 2014 der Fall sein.
Danach müssen alle Fahrzeughersteller/-importeure auch den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen nach der Kategorie 2 nach einem standardisierten Prozess gewähren. Dieser besondere Zugang wird dann nur noch mit einem so genannten elektronischen Zertifikat möglich sein.
Detaillierte Informationen über den Erhalt dieses elektronischen Zertifikates werden von der ZDK-Geschäftsstelle rechtzeitig zur Verfügung gestellt.