Werbung für hoheitlichen Prüfungen

Werbung für hoheitlichen Prüfungen

Für die Bewerbung der Abgasuntersuchung (AU) oder der Kombination aus Hauptuntersuchung (HU) und AU gilt, dass keinesfalls mehr das alte Piktogramm der AU-Plakette verwendet werden sollte. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, die AU als eigenständige Leistung (ohne Piktogramm) zu bewerben.

Bekanntlich ist die AU seit 1. April 2006 für Fahrzeuge mit OBD-System und seit Januar 2010 für die übrigen Fahrzeuge eine (eigenständige) Teiluntersuchung der HU. Wichtigstes äußeres Erkennungsmerkmal ist, dass seit Januar 2010 der Nachweis der erfolgreichen AU nicht mehr durch eine gesonderte Plakette am vorderen Fahrzeugkennzeichen erfolgt.

In dem häufigsten Fall der Kombi-Werbung (HU/AU) kann auch weiterhin mit der Bezeichnung „Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung“ oder „HU/AU“ geworben werden.

Für dem Fall, dass eine Kombiwerbung (HU/AU) beworben werden soll und die AU durch den Betrieb selbst durchgeführt wird, empfiehlt sich folgende werbliche Aussage:

„Hauptuntersuchung*/Abgasuntersuchung“

*) Hauptuntersuchung wird durchgeführt durch Prüfingenieure einer amtlich an- erkannten Überwachungsorganisation
oder

*) Hauptuntersuchung wird durchgeführt durch Prüfingenieure von … (Name der Prüforganisation).

Fakultativ kann auch das Piktogramm der HU mit abgebildet werden.