Aufkleber/Mitteilungen in Serviceheften mit dem wettbewerbswidrigen Hinweis

Wettbewerbswidrige Hinweise

Aus aktuellen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht mit nationalem und europäischen Kartellrecht in Einklang steht, wenn Kunden darauf hingewiesen werden, dass die Herstellergarantie nur dann erhalten bleibt, wenn eine Wartung des Fahrzeugs ausschließlich in einem autorisierten Servicebetrieb der entsprechenden Marke durchgeführt wird. 

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) mahnt eine derartige Praxis ab. Im vorliegenden Fall wurde ein Betrieb abgemahnt, der auf den Serviceheften einen Aufkleber folgenden Inhalts aufgebracht hatte: „Achtung! Garantiearbeiten sowie Lackgarantie können nur gewährt werden, wenn die Wartung mindestens 1 x im Jahr bei einem autorisierten Service-Partner durchgeführt wurde“. 

Um Unannehmlichkeiten für die Betriebe zu vermeiden, empfehlen wir dringend, von der zuvor geschilderten Praxis Abstand zu nehmen – soweit diese noch existiert. Soweit möglich, sollten auch Vorkehrungen getroffen werden, derartige Informationen unkenntlich zu machen.