Im Überblick: Die wichtigsten Änderungen zur HU

Ab 20. Mai 2018 gibt es Änderungen in der HU-Richtlinie. Auch wenn nicht alle Kfz-Betriebe direkt von den neuen Vorschriften betroffen sind, ist es in der Werkstattpraxis wichtig, die wesentlichen Punkte zu kennen.

Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in den Kfz-Betrieben tagtäglich Kundenfahrzeuge "HU-fertig" gemacht beziehungsweise die festgestellten HU-Mängel im Kundenauftrag instand gesetzt werden müssen. Deshalb die ZDK-Abteilung Technik die wichtigsten Neuerungen/Änderungen zur HU-Durchführung an untersuchungspflichtigen Fahrzeugen in einem zweiseitigen Informationsblatt zusammengefasst.

Material zum Herunterladen