Da auch weiterhin ungeklärte Fragen zur Umsetzung des VerpackG in der betrieblichen Praxis bestehen, hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Beantwortung dieser Fragen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gewandt.
Die Antwort der ZSVR liegt mittlerweile vor; die zusammengefassten Auslegungen können Kfz-Betrieben bei der Umsetzung des VerpackG helfen.