Neufassung TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 18. März 2019 die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 554 (TRGS 554) "Abgase von Dieselmotoren" mit Stand Januar 2019 veröffentlicht. Sie ist für Kfz-Betriebe in allen Arbeitsbereichen relevant, in denen Dieselmotorenemissionen auftreten können. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:

  • Die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen wurden an die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Dieselmotoremissionen (insbesondere Dieselrußpartikelfilter (EC), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Kohlenstoffmonoxid (CO)) angepasst.
  • Die Schutzmaßnahmen wurden überarbeitet.
  • Besondere Arbeitsbereiche und Tätigkeiten wurden aktualisiert.