Ab 1. Januar 2020 dürfen nur noch solche Bremsprüfstände für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) verwendet werden, die der Bremsprüfstandsrichtlinie von 2011 entsprechen.
Aber nach wie vor sind immer noch nicht alle Bremsprüfstände mit dieser ASA-Schnittstelle ausgestattet. Zudem zeigen erste Erfahrungen, dass vorhandene ASA-Schnittstellen zum großen Teil nicht voll funktionsfähig sind. Deshalb wurde bei der Sitzung des AKE eine gemeinsame Information der Fahrzeugüberwacher und des Kraftfahrzeuggewerbes verabschiedet.
Vor allem auf die letzten beiden letzten Absätze der Information macht die ZDK-Abteilung Technik aufmerksam: Hier wird darauf hingewiesen, dass vorhandene ASA-Schnittstellen noch 2019 auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden sollten. Wenn nicht alle Voraussetzungen von der ASA-Schnittstelle erfüllt werden, obliegt es dem Prüfstandhersteller, diese entsprechend zu modifizieren und nachzubessern.