Für einen sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen

Für einen sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen

Arbeitgeber sind laut Gesetz verpflichtet, bei der Verwendung von Arbeitsmitteln für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu sorgen. Doch was müssen Kfz-Werkstätten beim Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen beachten? Eine Berufsgenossenschaftliche Information gibt Hinweise für den sicheren Betrieb.

Dabei geht es unter anderem um diese Inhalte:

  • Welche Pflichten hat der Werkstattbetreiber?
     
  • Welche konkretisierenden Informationen unterstützen den Werkstattbetreiber bei der Umsetzung seiner Pflichten?
     
  • Wie wird der sichere Betrieb von Fahrzeughebebühnen in der Praxis umgesetzt?
     
  • Installation von Fahrzeughebebühnen
     

Die Broschüre wurde erarbeitet vom Fachbereich Handel und Logistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e.V. (ASA), dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (TAK).