Für einen sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen
Arbeitgeber sind laut Gesetz verpflichtet, bei der Verwendung von Arbeitsmitteln für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu sorgen. Doch was müssen Kfz-Werkstätten beim Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen beachten? Eine Berufsgenossenschaftliche Information gibt Hinweise für den sicheren Betrieb.
Dabei geht es unter anderem um diese Inhalte:
- Welche Pflichten hat der Werkstattbetreiber?
- Welche konkretisierenden Informationen unterstützen den Werkstattbetreiber bei der Umsetzung seiner Pflichten?
- Wie wird der sichere Betrieb von Fahrzeughebebühnen in der Praxis umgesetzt?
- Installation von Fahrzeughebebühnen
Die Broschüre wurde erarbeitet vom Fachbereich Handel und Logistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e.V. (ASA), dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (TAK).
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