Diese Frage stellen die Mitgliedsbetriebe dem Landesverband in letzter Zeit häufiger.
Es geht also auch um die technische Frage: Sind AU-Tester aufrüstbar?
Oftmals steht dabei der bekannte Abgastester "gutmann mega compaa GM3" im Mittelpunkt. Meist verrichten diese Tester zuverlässig ihren Dienst und müssten noch nicht ersetzt werden. Allerdings drängt der Gesetzgeber bei Grenzwerten auf eine bestimmte Messgenauigkeit.
Aber was ist genau gefordert, und was erfüllt der im Betrieb eingesetzte AU-Tester bereits?
Vom Verordnungsgeber wird bei Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5/V eine Genauigkeitsklasse des Benzinmessgerätes von 1 gefordert. Möchte man Euro 6/VI prüfen, muss der Viergastester die Genauigkeitsklasse 0 oder 00 aufweisen. Im Beispiel "gutmann mega compaa GM3" erfüllen Geräte ab Baujahr 2008 diese Genauigkeitsanforderung. Aber auch viele ältere Tester anderer Hersteller erfüllen diese Anforderung.
Beim Opazimeter sieht die Sache allerdings anders aus. Hier erfüllt der "gutmann mega compaa GM3" und andere ältere Tester wie zum Beispiel der "RTM 430" von Bosch nur die schlechtere Fehlergrenze von 0,3m-1. Damit kann man weiterhin Euro 5/V Fahrzeuge prüfen, für Euro 6/ VI allerdings muss das Opazimeter die Fehlergrenze 0,1 m-1 erfüllen.
Dadurch entstehen weitere Fragen : „Wieviel Euro 6 Diesel Fahrzeuge prüft der Betrieb?
Ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, für diese Anzahl an Euro 6 Diesel eine Investition zu tätigen?"
Weiterhin sollte der Betrieb sich über die Messtechnische Entwicklung bei der Abgasuntersuchung im Klaren sein. Wie schon des Öfteren erwähnt, soll ab 2021 die Dieselpartikelzählung bei der Abgasuntersuchung eingeführt werden. Die Anforderung wurde nun insoweit konkretisiert, dass
die Partikelmessung nur für Euro 6/VI Fahrzeuge gilt und die Trübungsmessung ersetzt.
Somit wäre eine Neuanschaffung für ein Messgerät nur für Euro 6/VI Diesel betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll.
Leider schließen die Hersteller eine Adaption der Dieselpartikelzählung an ein älteres Prüfsystem aus. Trotzdem sollten die Betriebe sich in Geduld bei der Neuanschaffung üben. Sollte es geprüfte und zugelassene Systeme für Partikelmessung geben, kann eine Investition immer noch getätigt werden. Allerdings empfiehlt sich bereits jetzt, eine Rückstellung zu bilden, wenn man den Kauf in absehbarer Zeit plant.
Für Rückfragen steht der Landesverband mit seinem Technischen Berater Michael Kahl gerne zur Verfügung: unter 0431-5333141 oder kahl(at)kfz-sh(.)de.