Aktualisierte Muster-Arbeitsverträge

Unter der Überschrift „Änderungen beim Abschluss neuer Arbeitsverträge und zusätzliche Angaben nach dem Nachweisgesetz“ haben wir Sie bereits mit Newsletter vom 15.07.2022 über die neuen gesetzlichen Anforderungen bei Abschluss eines Arbeitsvertrages informiert und Muster-Arbeitsverträge angekündigt.
Der ZDK hat bereits einen Teil der Muster-Arbeitsverträge an die neuen Anforderungen angepasst. Diese können wir Ihnen daher zur Verfügung stellen.
Die beiden Muster-Arbeitsverträge „befristet ohne Tarifbindung“ sowie „unbefristet ohne Tarifbindung“ finden Sie hier (Rubrik Musterarbeitsverträge) zum Download.
Es sind folgende Regelungen sowie die dazugehörigen Erläuterungen mit vereinzelt weiteren Alternativformulierungen im Anhang überarbeitet worden:

– Probezeit
– Kündigungsverfahren
– Vergütung
– Arbeitszeit / Ruhepausen

Ob diese Änderungen ausreichen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststellen. Dafür lässt die gesetzliche Regelung zu viele Fragen offen. Auch wird die Praxis erst zeigen, in welchem Umfang und in welcher Ausführlichkeit die Angaben erforderlich sind. Diese Thematik wird uns daher die nächsten Monate noch weiter beschäftigen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.