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Basiszinssatz steigt zum 1. Juli 2026 von 1,27 % auf 1,52 %

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist zum 1. Juli 2026 von 1,27 % auf 1,52 % gestiegen. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Der Basiszinssatz verändert sich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres. Maßgeblich ist dabei, um wie viele Prozentpunkte seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist. Als Bezugsgröße gilt der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank betrug am 30. Juni 2026 2,40 %. Gegenüber dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2026 – als der Festzinssatz noch bei 2,15 % lag – bedeutet dies einen Anstieg um 0,25 Prozentpunkte. Daraus ergibt sich zum 1. Juli 2026 ein Basiszinssatz des BGB von 1,52 % (zuvor 1,27 %).

Die aktuellen Zinssätze seit dem 1. Juli 2026 im Überblick:

  • Basiszinssatz: 1,52 %
  • Allgemeiner Verzugszinssatz, insbesondere wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 6,52 %
  • Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 10,52 %