Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat seine „Checklisten für den Fernabsatz von Fahrzeugen“ überarbeitet. Die aktualisierte Broschüre unterstützt den Fahrzeughandel bei der Umsetzung aktueller gesetzlicher Vorgaben und enthält ergänzend neue Beispiele für Widerrufsbelehrungen.
Hintergrund der Aktualisierung
Die Überarbeitung wurde aufgrund mehrerer gesetzlicher Änderungen der vergangenen zwei Jahre sowie weiterer, bereits beschlossener Neuerungen für das Jahr 2026 erforderlich. Diese treten zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft: am 19. Juni 2026 sowie am 27. September 2026.
Zentrale gesetzliche Änderungen im Überblick
- Widerrufsbutton für Online-Verträge (ab 19. Juni 2026):
Für Fernabsatzverträge, die über Online-Benutzeroberflächen wie Verkaufswebseiten, Apps oder Onlineshops abgeschlossen werden, ist künftig ein Widerrufsbutton verpflichtend. Ziel ist es, den Widerruf ebenso einfach zu ermöglichen wie den Vertragsabschluss. - Einheitliche EU-Label (ab 27. September 2026):
Beim Verkauf an Verbraucher müssen einheitliche EU-Label für das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie für Neuwagengarantien verwendet werden. - Zusätzliche Produktinformationen (ab 27. September 2026):
Je nach Anforderung sind Angaben zur Mindestdauer von Softwareaktualisierungen sowie zum Reparierbarkeitswert von Waren bereitzustellen. Grundlage bilden harmonisierte EU-Vorgaben bzw. Herstellerangaben. - Verbrauchs- und Emissionsangaben:
Neue Personenkraftwagen müssen weiterhin entsprechend der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2024 hinsichtlich Verbrauch und CO₂-Emissionen ausgewiesen werden. - Erweiterung der Widerrufsbelehrung (ab 19. Juni 2026):
Das gesetzliche Muster für Widerrufsbelehrungen wird um zusätzliche Gestaltungshinweise ergänzt.
Auswirkungen auf Widerrufsbelehrungen
Die Einführung des Widerrufsbuttons führt zu Anpassungen im gesetzlichen Muster für Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen. Entsprechend wurden auch die Beispiele innerhalb der Checklisten überarbeitet.
Für Fernabsatzverträge, die nicht online abgeschlossen werden – etwa per Telefon oder E-Mail – bleibt es weiterhin möglich, freiwillig ein elektronisches Widerrufsrecht einzuräumen.
Struktur der Broschüre
Zur besseren Orientierung sind alle inhaltlichen Änderungen sowie neu hinzugekommene Informationspflichten innerhalb der Broschüre farblich hervorgehoben. Dies ermöglicht eine schnelle Identifikation der relevanten Anpassungen.
Die aktualisierten Checklisten dienen als praxisnahes Instrument zur rechtssicheren Gestaltung von Fernabsatzgeschäften im Fahrzeughandel.