Aktuelles zum Onlinehandel

Wer Fahrzeuge nicht nur online bewerben, sondern nach Möglichkeit auch im Wege des Fernabsatzes verkaufen möchte, muss dabei bekanntlich zahlreiche Regeln beachten und – insbesondere gegenüber Verbrauchern – viele Informationspflichten erfüllen. Zahlreiche Gesetzesänderungen haben eine Aktualisierung des im Jahr 2020 erstellten Fragen- und Antworten-Katalogs sowie der auf dieser Basis erstellten Checklisten erforderlich gemacht. Die neuen Anforderungen müssen ab dem 28. Mai 2022 umgesetzt werden.

Davon betroffen ist auch das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung. Auch wenn die erforderlichen Änderungen nur marginal sind, sollten sie vorgenommen werden. Andernfalls kommt eine Widerrufsbelehrung nicht in den Genuss der gesetzlichen Schutzwirkung!

Sofern die gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur unvollständig erfüllt werden, kann dies für den Kfz-Händler fatale Folgen haben. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass Verletzungen von Verbraucherrechten bei Verstößen mit Unionsbezug im Rahmen sog. „koordinierter Aktionen“ der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten mittels EU-weit harmonisierten Bußgeldern geahndet werden können.

Kfz-Händler, die Fahrzeuge online vermarkten wollen, sollten sich daher zeitnah mit den Änderungen auseinandersetzen und diese umsetzen.