Bundesfinanzministerium beantwortet offene Fragen zur Energiepreispauschale

Nachdem das „Steuerentlastungsgesetz 2022“ Mitte Mai von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist, müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer in Vorleistung für den Staat bekanntlich die sog. Energiepreispauschale auszahlen. Bislang waren dazu noch viele Detailfragen ungeklärt. Hierzu hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) übermittelt, der die zahlreichen Zweifelsfragen klären soll.

Der FAQ kann insbesondere hinsichtlich ggf. weiterer Aktualisierungen auch unter folgendem Link abgerufen werden: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“. Neben zahlreichen Detailfragen findet sich darin auch ein Muster für die Bestätigung des „ersten Dienstverhältnisses“.

Sollten sich noch zusätzliche, nicht mit Hilfe des FAQ lösbare Fragen ergeben, wird der ZDK versuchen, diese ggf. gemeinsam mit dem ZDH zu klären.