Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 29. April den mittlerweile fünften Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge veröffentlicht.

Ab sofort können die Anträge im easy-Online Portal des BAV gestellt werden:

Antrag Normalladepunkt Schnellladepunkte Bedarf niedrig (SLP grau)

Schnellladepunkte Bedarf hoch (SLP blau)

Modernisierungsmaßnahmen (MOD)

Das BMVI unterstützt mit seinem jüngsten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 7.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten. Die Anträge können bis zum 17.06.2020 eingereicht werden und werden auch erst danach, aufgrund eines Rankingverfahrens (basierend auf einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung), entschieden. Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte.

Die Förderhöhe wird am Bedarf festgemacht, der in einer bereitgestellten Karte eingesehen werden kann.

Karte Förderbedarf

Anders als bei den letzten Förderaufrufen sollen bei diesem laut dem BMVI insbesondere Ladepunkte auf Kundenparkplätzen gefördert werden. Daher sei vorgesehen, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen (12/6).

Die Anträge können bis zum 17.06.2020 eingereicht werden.

Den fünften Aufruf zur Antragseinreichung mit allen notwendigen Hinweisen finden Sie imDownloadbereich.

Ungeachtet dessen wartet der Landesverband weiterhin auf die zugesagte Landesförderung für Ladeinfrastruktur.

Diese soll laut aktueller Auskunft der WTSH leider erst im Juni 2020 starten. Die erneute Verzögerung durch die noch nicht vorliegende Genehmigung aus Brüssel ist sehr bedauerlich.  Der Landesverband wird Sie über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiter auf dem Laufenden halten.