Kfz-Branchenkontenrahmen SKR51

Da in den letzten Jahren die Zahl der Mehrmarkenhändler und auch der Autohändler mit mehreren Standorten zugenommen hat, wurde überlegt, ob es anstelle einzelner Hersteller-/Importeurskontenrahmen einen standardisierten Kontenrahmen für die Kfz-Branche geben sollte.

Als Anforderungen an einen solchen Kfz-Branchenkontenrahmen wurde definiert, dass er eine klare Struktur aufweisen, die Möglichkeit für detaillierte Auswertungen und Platz für Erweiterungen bieten sollte.

Dies vor dem Hintergrund, dass die bisher von den einzelnen Herstellern/Importeuren gepflegten Kontenrahmen überfüllt und unübersichtlich geworden sind. Fachspezifische, handels- und steuerrechtliche Themen konnten mit der Zeit weder quantitativ noch qualitativ untergebracht werden.

Außerdem waren die Kontenrahmen der einzelnen Hersteller/Importeure unterschiedlich aufgebaut, besaßen verschiedenste Buchungsanweisungen und verlangten, auf unterschiedliche Schnittstellen zuzugreifen.

Fast alle deutschen Hersteller und Importeure sind der Idee gefolgt und haben sich zusammengeschlossen, um den Kfz-Branchenkontenrahmen SKR 51 zu entwickeln, der fachlich wie auch handels- und steuerrechtlich zukunftsfähiger ist als die bisher eingesetzten markenindividuellen Kontenrahmen.

Auch die DATEV eG, die bisher einzeln die Hersteller-/Importeurskontenrahmen zu betreuen hat, begrüßt diese Initiative.
Weitere Informationen

Über aktuelle Veröffentlichungen rund um den Kfz-Branchenkontenrahmen SKR 51 informiert die Website der Gütegemeinschaft Rechnungswesen und Controlling im Kfz-Gewerbe e.V. (GG RCK).