Fahrten mit Nutzfahrzeugen im Betriebsalltag unterliegen nicht dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Im Dezember 2016 haben Bundestag und Bundesrat „2. Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG)“ verabschiedet. Somit fallen Leerfahrten nicht mehr unter das BKrFQG.
Das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) hat im Oktober 2017 die
"Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz der obersten Behörden des
Bundes und der Länder" neu veröffentlicht. Dabei handelt es sich um geringfügige Änderungen, die der ZDK in seinen Merkblättern jetzt übernommen hat.
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