Digitale Barrierefreiheit – Neue Vorgaben für Webseiten durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 27. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und ist ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend anzuwenden. Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren im digitalen Raum abzubauen und die gleichberechtigte Nutzung von Online-Diensten für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unternehmen, die den gesetzlichen Vorgaben unterliegen, müssen ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die über Webseiten oder Apps Verbraucherverträge im E-Commerce (B2C) ermöglichen oder digitale Dienstleistungen anbieten, darunter:

  • Terminbuchungen, digitale Anfrageformulare oder Kundenportale
  • E-Commerce-Angebote für Verbraucher, einschließlich Webshops für Ersatzteile, Zubehör oder Finanzdienstleistungen
  • Interaktive Selbstbedienungsterminals, die Informationen bereitstellen

Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro.

Anforderungen an barrierefreie Webseiten

Webseiten, Apps und Online-Shops müssen gemäß den Anforderungen des BFSG wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Mehrkanalige Informationsbereitstellung: Inhalte müssen neben schriftlichen Darstellungen auch durch alternative Formate wie Vorlesefunktionen oder Bildbeschreibungen zugänglich sein.
  • Optimale Lesbarkeit: Schriftgrößen und Kontraste müssen so gestaltet sein, dass sie gut lesbar sind.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zum BFSG und dessen Umsetzung sind auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit abrufbar:

Auch der ZDH und der ZDK haben häufige Fragen zur Umsetzung zusammengetragen:

  • Praxis Recht: Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmenwebseiten
  • FAQ zum Merkblatt Praxis Recht

Handlungsempfehlung

Unternehmen, die den Anforderungen des BFSG unterliegen, sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten IT-Dienstleistern kann dabei helfen, Webseiten, Apps und Online-Shops entsprechend den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zu gestalten.