Die Ampel-Koalition hat sich auf die neuen Subventionsregelungen für den Kauf von Elektroautos verständigt. Wie erwartet sinkt die Fördersumme für Batterie-elektrische Fahrzeuge – für Plug-in-Hybride soll sie demnach ganz entfallen. Es gibt noch weitere, weitreichende Einschränkungen.
Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Ab dem 1. Januar 2023 soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.
Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Die Eckpunkte im Detail:
1) Förderung ab dem 1.1.2023
Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
Euro: 3.000 Euro.
Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich bis 30.08.2023 nicht.
2) Förderung ab dem 1.9.2023
Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.
3) Förderung ab dem 1.1.2024
Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.
Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.
Offen bleibt in diesem Zusammenhang - der für viele Kunden/Händler wichtige Part – wie groß denn nun der Fördertopf tatsächlich ist. Das „Handelsblatt“ hatte von 2,5 Milliarden Euro geschrieben. In einem Bericht von „tagesschau.de“ heißt es aber, dass laut Regierungskreisen insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – konkret 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024.
Offen ist ebenso, wie es mit der Förderung von Gebrauchtfahrzeugen weitergeht. Hierzu ist in den bisher veröffentlichen Statements nichts zu lesen.
Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.