Schriftgrößen in der Werbung
Für die Pflichtangaben „Verbrauch“ und „Emission“ gilt, dass sie „auch bei flüchtigem Lesen, leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein dürfen als der Hauptteil der Werbebotschaft“.
Das schreibt die Verordnung zur Kennzeichnung des Pkw-Energieverbrauchs (PkwEnVKV) vor. Was das aktuell für die Werbepraxis bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Die Umsetzung dieser Formulierung in der Werbepraxis bereitet bekanntlich erhebliche Schwierigkeiten, nicht zuletzt dadurch, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Vielzahl von Abmahnungen im Hinblick auf die konkrete Schriftgröße der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben ausgesprochen hat.
Eine verbindliche Absprache zwischen ZDK und DUH über die konkreten Größenverhältnisse zwischen Verbrauchs- und Emissionsangaben einerseits sowie anderen Angaben (welchen?) war bislang nicht möglich. Insofern gilt es nunmehr, die Rechtsprechung auszuwerten. Es ergibt sich derzeit folgendes Bild:
- Verbrauchs- und Emissionsangaben müssen auch bei flüchtigem lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.
- Dazu verbieten sich Sternchenhinweise, wenn sich die Sternchenauflösung sehr klein gedruckt am äußersten unteren Rand oder gar vertikal links oder rechts an der Seite der Werbeanzeige befinden.
- Eine Schriftgröße „4“ bei Verbrauchs- und Emissionsangaben reicht nicht aus, wenn der übrige Text der Werbeanzeige überwiegend in der Schriftgröße „10“ gedruckt ist.
- Es empfiehlt sich, die gleiche Schrift (Größe und Druckart) bei Verbrauchs- und Emissionsangaben zu verwenden, wie beim überwiegenden übrigen Text der Werbeanzeige.
- Verbrauchs- und Emissionsangaben sollten sich nicht unterhalb der Angaben zur Firma (Firmenname und Adresse) befinden.
- Verbrauchs- und Emissionsdaten sollten nicht in einem Fließtext mit anderen Angaben (z.B. zur Ausstattung) vermischt werden und schon gar nicht in einer umfangreichen Fußnote untergehen, die mit vielen anderen Informationen z.B. zu Finanzierungsmodellen und -bedingungen versehen ist.
- Als Hauptteil der Werbebotschaft ist in der Regel die Fahrzeugbeschreibung aufzufassen, d.h. die Angaben zu Ausstattungsdetails oder zur Motorisierung. Es ist daher zu empfehlen, einerseits die Schrift der Verbrauchs- und Emissionsangaben so zu wählen, wie bei vorgenannten Werbeangaben (vgl. Nr. 4) und andererseits die Verbrauchs- und Emissionsangaben als separaten Textblock in unmittelbarer Nähe zu den Angaben der Motorisierung zu platzieren.