Vollständige Angaben auch bei YouTube

Vollständige Angaben auch bei YouTube

Das Setzen von Links auf der eigenen Händler-Homepage zu Werbefilmen auf YouTube gehört heute zur medialen Praxis in Autohäusern. Aber auch hier ist darauf zu achten, dass ein Video, das über ein neues Fahrzeug informiert und auch Angaben zur Motorisierung enthält, die Verpflichtung zur Angabe zu Verbrauch und Emissionen auslöst. Dies geht u.a. aus einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Wuppertal vom 31.10.2014 (Az: 12 O 254/14) hervor. Im Streitfall hatte ein Automobilhändler ein Video veröffentlicht, welches mit den Worten „Das neue Jaguar F-TYPE R Coupé – 550 PS“ betitelt war. Das Vorschaubild dieses Videos einschließlich des die Motorisierungsangaben enthaltenen Titels war bereits auf der Startseite des YouTube-Kanals der Beklagten sichtbar. Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen fehlten. Es sind aber zwingend die Verbrauchs- und Emissionsangaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung anzubringen. 

„Glück im Unglück“ hatte der werbende Händler. Zwar hat das Gericht einen Wettbewerbsverstoß festgestellt (und den Händler zur Unterlassung verurteilt); allerdings konnte die DUH nicht eine Vertragsstrafe aus einer früheren Unterlassungserklärung durchsetzen. Grund für die Abgabe der früheren Unterlassungserklärung war eine Bewerbung von 3 Neufahrzeugen im Internet unter Angabe von Preisen ohne Informationen über Verbrauch und Emissionen. Daraufhin hatte der Automobilhändler nicht die weite und allumfassende Unterlassungserklärung der DUH unterzeichnet, sondern er hatte diese eingeschränkt. Konkret hatte sich das Autohaus verpflichtet, es zu unterlassen, in Zeitungsanzeigen und Internetangeboten keine Angaben über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen der betreffenden Modelle nach der gültigen Pkw- Energiekennzeichnungsverordnung zu machen. Nach richtiger Auffassung des Landgerichts Wuppertal erfasst die eingeschränkt abgegebene Unterlassungserklärung zwar im Kern gleichartige Verstöße, jedoch gehöre hierzu ein Ausstellen eines Fahrzeugs ohne Preisangaben nicht. 

Fazit: Auch auf Videofilmen, die über YouTube zu Verfügung gestellt werden, müssen Verbrauchs- und Emissionsangaben vorhanden sein. Unterlassungserklärungen der Deutschen Umwelthilfe sollten niemals ungeprüft unterzeichnet und in jedem Falle auf den konkreten Verstoß beschränkt werden.