
Zum Jahreswechsel 2025 treten zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht sowie im Steuer- und Sozialrecht in Kraft, die für Unternehmen und Beschäftigte von Bedeutung sind. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Arbeitsrecht: Bürokratieabbau und Formerleichterungen
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) bringt wesentliche Erleichterungen im Arbeitsrecht. Insbesondere betrifft dies den Ersatz der Schriftform durch die Textform in verschiedenen Bereichen. Dadurch werden Prozesse für Unternehmen deutlich vereinfacht. Betroffen sind unter anderem:
- Die Arbeitnehmerüberlassung
- Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen
- Vereinbarungen nach § 41 Abs. 2 SGB VI
- Die Geltendmachung des Freistellungsanspruchs nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FamPfZG)
Auch technische Vereinfachungen für das Erfüllen der Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz wurden eingeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anhebung der Mindestlohngrenzen und den neuen Formerleichterungen, die beispielsweise die Nutzung der Textform bei wesentlichen Vertragsbedingungen ermöglichen.
Steuerliche Änderungen: Entlastung und Anpassungen
Das verabschiedete Steuerfortentwicklungsgesetz zielt darauf ab, inflationsbedingte steuerliche Belastungen zu vermeiden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Kinderfreibetrag
- Ab 2025: Erhöhung um 60 € auf 6.672 €
- Ab 2026: Weitere Erhöhung auf 6.828 €
2. Kindergeld
- Ab 01.01.2025: Anstieg von 250 € auf 255 € monatlich
- Ab 2026: Weiterer Anstieg auf 259 € monatlich
3. Grundfreibetrag
- Ab 2025: Anhebung um 312 € auf 12.096 €
- Ab 2026: Weiterer Anstieg auf 12.348 €
Einige ursprünglich geplante Maßnahmen, wie die Erhöhung der Poolabschreibung und der Degressiven AfA, wurden nicht ins Gesetz aufgenommen. Ebenso entfällt die geplante Anhebung der Bruttolistenneupreises bei Elektrofahrzeugen für die private Nutzungsversteuerung nach der 0,25%-Regel.
Erhöhung des Pflegeversicherungs-Beitragssatzes
Zum 01.01.2025 steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Diese Anpassung soll dazu beitragen, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern.
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und EU-DORA-Verordnung
Ein bedeutender Beschluss betrifft das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das die EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) in deutsches Recht umsetzt. Die Verordnung zielt auf die Cybersecurity in Finanzdienstleistungsunternehmen ab.
Wichtig für Kfz-Unternehmen: Es wurde klargestellt, dass die Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ausschließlich auf „Finanzumsätze“ angewandt werden. Autohandelsgruppen, die diese Schwellenwerte nur aufgrund ihrer Versicherungsvermittlung überschreiten, sind somit nicht direkt von den komplexen Vorgaben betroffen. Nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und über 50 Mio. € Umsatz im Bereich Versicherungsvermittlung unterliegen den Regelungen.
Fazit:
Die Änderungen ab 2025 bringen sowohl Entlastungen als auch neue Anforderungen für Unternehmen und Beschäftigte. Insbesondere die Vereinfachungen im Arbeitsrecht und die steuerlichen Anpassungen dürften Unternehmen in ihrer Praxis unterstützen. Gleichzeitig gilt es, sich auf die erhöhten Pflegeversicherungsbeiträge und mögliche Auswirkungen der DORA-Verordnung vorzubereiten.