Aktuelle Informationen

Pkw-EnVKV – Aktuelle Kraftstoffpreisliste

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 1. Juli 2024 die aktualisierte Kraftstoffpreisliste sowie die angenommenen durchschnittlichen CO2-Preise veröffentlicht. Diese sind entscheidend für die Berechnung der Energiekosten und CO2-Kosten im Rahmen der novellierten Pkw-EnVKV. Neue Kraftfahrzeuge, die bis einschließlich 30. Juni 2024 ausgezeichnet wurden, dürfen bis zum 30. September 2024 das alte Label behalten. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen neue Fahrzeuge mit einem aktualisierten Label versehen werden. Detaillierte Informationen und die Listen finden sich in den Anlagen 1 und 2 auf der BMWK-Homepage.

Aktueller Basiszinssatz

Die Deutsche Bundesbank hat am 25. Juni 2024 den aktuellen Basiszinssatz im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Der neue Basiszinssatz beträgt 3,37 % und dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres in Abhängigkeit vom Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Die aktuellen Verzugszinssätze ab dem 1. Juli 2024 sind:

  • Basiszinssatz: 3,37 %
  • Allgemeiner Verzugszinssatz: 8,37 %
  • Verzugszinssatz unter Unternehmern: 12,37 %

Aktualisiertes Merkblatt zum Verzug

Unbezahlte Außenstände können die Liquidität eines Unternehmens erheblich belasten. Um dies zu vermeiden, ist ein effektives Mahnwesen entscheidend. Das aktualisierte Merkblatt „So setzen Sie Ihren säumigen Kunden richtig in Verzug!“ bietet wertvolle Hinweise und steht unter Material zum Download zur Verfügung.

Kein wirksamer Verzicht auf Mindesturlaub

Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 11. April 2024 entschieden, dass ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub während des bestehenden Arbeitsverhältnisses unwirksam ist. Dies gilt auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Ein Arbeitnehmer, der trotz einer solchen Vereinbarung seinen Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend macht, hat rechtlich Bestand. Gegen dieses Urteil wurde Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt (anhängig unter 9 AZR 104/24).