Basiszinssatz ab 01.07.2023

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde zum 01.07.2023 auf 3,12 % angepasst. Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und hat seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger am 28.06.2023 bekannt gegeben.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27.06.2023 beträgt 4,00 % und ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.01.2023 um 1,50 % gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2022 hat 2,50 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.07.2023 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,12 % (zuvor 1,62 %).

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.07.2023 lauten:

Basiszinssatz:                                                                       3,12 %

Allgemeine Verzugszinssatz, insbesondere,
wenn ein Verbraucher Schuldner ist:                                     8,12 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern:          12,12 %