Am 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Dies führt für Kfz-Betriebe zu neuen Anforderungen beim Umgang mit Verpackungsabfällen.
Der ZDK hat die beigefügten wesentlichen Informationen und Hinweise zur Umsetzung des VerpackG für Kfz-Betriebe in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs zusammengefasst, den wir Ihnen gemeinsam mit der Kundeninformation "Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und systemunverträglichen Verkaufs- und Umverpackungen" in der Anlage überlassen.
Nun setzt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit einem Schreiben über Betrugsfälle in Kenntnis, die im Zusammenhang mit der Registrierung im Verpackungsregister LUCID bekannt wurden. Hierbei handelt es sich um Rechnungen/Zahlungsaufforderungen, die den Anschein erwecken könnten, dass diese von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) - eine Institution oder Einrichtung des Bundes - ausgestellt wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung und Datenmeldung zu den Verpackungsmengen nach dem VerpackG ausschließlich bei der ZSVR möglich ist und alle Tätigkeiten und/oder die Inanspruchnahme von Leistungen der ZSVR für die verpflichteten Unternehmen kostenfrei sind; daher werden von der ZSVR keine Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen an Unternehmen versendet.
Wohlwissend, dass Kfz-Betriebe nur in Ausnahmefällen als "Kfz-Betrieb als Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen" gelten und sich als solcher grundsätzlich nicht bei der ZVSR registrieren müssen, machen wir auf diese Betrugsfälle aufmerksam, um im Einzelfall betroffene Kfz-Betriebe diesbezüglich zu sensibilisieren.