Wer zahlt das Mehr?
Der Bundesgerichtshof hat eine für Autofahrer und Werkstätten gleichermaßen wichtige Frage geklärt: Wer zahlt, wenn eine Werkstatt nach einem Unfall mehr berechnet als gutachterlich angesetzt wurde? Die Antwort aus Karlsruhe fällt eindeutig aus – und hat für Kaskoversicherte besondere Relevanz.
Laut Urteil vom 9. September 2026 (Az. IV ZR 235/25) muss der Kaskoversicherer nur die tatsächlich notwendigen Reparaturkosten übernehmen. Rechnet die Werkstatt mehr ab als im Gutachten steht, indem z.B. weitere Arbeiten in die Schadenbeseitigung aufgenommen werden, bleibt der Kunde auf der Differenz sitzen – nicht die Versicherung.
389 Euro Streitwert, ein Grundsatzurteil
Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin ihr vollkaskoversichertes Fahrzeug nach einem Einparkunfall reparieren lassen. Der Versicherer kürzte die Erstattung um 389,01 Euro, weil ein Sachverständigengutachten mehrere Rechnungspositionen als unberechtigt einstufte. Die Klägerin unterlag vor Amtsgericht, Landgericht und schließlich auch vor dem BGH.
Warum die Kasko anders haftet als die Haftpflicht
Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer unter „erforderlichen Kosten" nur solche Aufwendungen versteht, die ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Betroffener tätigen würde, um sein Fahrzeug fachgerecht instand setzen zu lassen. Damit zieht der BGH eine klare Grenze zur Rechtslage im Haftpflichtrecht, wo traditionell der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherer das Werkstattrisiko trägt – diese Grundsätze seien auf die Kaskoversicherung nicht übertragbar.
Was Werkstätten jetzt beachten sollten
Das Urteil macht Werkstätten die Notwendigkeit deutlich, Reparaturumfang und Rechnungspositionen sauber zu dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen. Die ausgeführten Arbeiten sollten sich immer an Sachverständigen-Gutachten orientieren. Im Zweifel sollte besser noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden.
Kunden werden künftig genauer hinterfragen, welche Arbeiten tatsächlich notwendig waren – schließlich bleiben sie im Streitfall auf der Differenz sitzen. Eine transparente Kommunikation über Reparaturumfang, Kostenvoranschläge und die Erforderlichkeit einzelner Maßnahmen wird damit für Betriebe noch wichtiger, um Vertrauen zu erhalten und Auseinandersetzungen mit Versicherern und Kunden zu vermeiden.