BMBF veröffentlicht neue Förderrichtlinie "Handwerk 4.0: digital und innovativ"

Das BMBF hat die Bekanntmachung über die Förderung von Projekten zum Thema „Handwerk 4.0: digital und innovativ“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ veröffentlicht.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, die Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien im Handwerk voranzutreiben. Die Handwerksunternehmen sollen in die Lage versetzt werden, neuartige oder signifikant verbesserte Handwerksleistungen anbieten und erbringen zu können oder ihre Dienstleistungen deutlich effizienter und nachhaltiger als bisher erbringen zu können. Die Projekte sollen mindestens einen der folgenden drei Themenbereiche adressieren:

  1. Innovative Werkzeuge
  • Physische Systeme zur Unterstützung der Mitarbeiter bei körperlichen Arbeiten; z. B. Robotik, Exo-Skelette
  • Neue ergonomische, skalierbare Softwarewerkzeuge und/oder Methoden zur Entlastung der Mitarbeiter durch bedarfsgerechte Bereitstellung von Informationen; z. B. Wissensmanagementsysteme, AR/VR-Unterstützung

        2. Neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle

  •  Neue Ansätze in den Kundenbeziehungen; z. B. Nutzung neuer Medien für Beratung und Marketing sowie erweiterte/neue Konzepte der Co-Kreation und Co-Produktion
  • Neue Geschäftsmodelle; z. B. durch Digitalisierung (Smart Home, Ambient Assisted Living), durch Nutzung von Kunden- und Objektdaten, neue Wartungsmodelle oder Big Data

       3. Digitalisierung von Wertschöpfungsketten

  •  Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken; z. B. Koordination von unterschiedli-chen Gewerken, Effizienzsteigerungen durch optimierte Abläufe, Erbringung von Dienstleistungsbündeln, Cloud-     Dienste, Hard- und Software-Sharing, Plattformen
  •  Organisation und Individualisierung von Wertschöpfungsprozessen aus der Sicht des Kundennutzens

In den geförderten Projekten sollen konkrete Lösungen „aus dem Handwerk für das Handwerk“ entwickelt und exemplarisch in den Unternehmen umgesetzt und validiert werden. Der Übertragbarkeit der gefundenen Lösungen auf andere Unternehmen des Handwerks und den Transferaktivitäten bezüglich der Ergebnisse kommt eine wesentliche Bedeutung zu.

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Projekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Anwendern, Entwicklern und Forschungspartnern erfordern (Verbundprojekte). Die Beteiligung von Handwerksunternehmen, insbesondere als Anwendungspartner, ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Ergebnisse sollen ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung kommen.

Nach unserer Auffassung ergeben sich im Bereich der Digitalisierung der Kundenprozesse mögliche Ansätze für eine Projektbeteiligung, sowohl im Vertrieb als auch im Service.

Innungen und Verbänden kommt darüber hinaus beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als ungeförderte Partner ist für den Ergebnistransfer ausdrücklich erwünscht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 04. Mai 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer und in schriftlicher Form beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) einzureichen.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PTKA , E-Mail martina.goettel@kit.edu, Kontakt aufzunehmen.  Die Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

Die Einreichung der Skizzenunterlagen in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online. Der Link hierzu sowie weitere Informationen sind unter https://www.produktion-dienstleistung-arbeit.de abrufbar.

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