Die Anforderungen des Verkaufs von Fahrzeugen nach dem Fernabsatzrecht sind äußerst komplex. Sie gelten ausschließlich für den Abschluss von Fernabsatzverträgen, die nur zwischen einem Unternehmer/Kfz-Händler und einem Verbraucher abgeschlossen werden können. Sie gelten nicht zu Gunsten von Unternehmer-Käufern (B2B-Geschäfte).
Voraussetzung ist, dass sowohl für die Vertragsverhandlungen als auch für den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden (z.B. Internet, E-Mails, Telefonate etc.). Dabei muss der Händler außerdem ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem nutzen. Das ist bereits dann der Fall, wenn der Händler planmäßig mit einem Online-Angebot wirbt und seinen Betrieb so organisiert, dass Verträge unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden können.
Wer die komplexen Anforderungen, die bei Fernabsatzgeschäften zu beachten sind, nicht in Eigenregie umsetzen kann oder möchte, kann sich das Angebot diverser Shopsysteme zu Nutze machen. Wem dies – aus welchen Gründen auch immer – zu weit geht oder weil Fahrzeuge nicht über einen Onlineshop, sondern z.B. per E-Mail- und/oder Telefonverkehr verkauft werden sollen, kann für den Vertrieb von Fahrzeugen im Wege des Fernabsatzes an Verbraucher auf diese Checklisten und diese Beispiele für Widerrufsbelehrungen nach dem gesetzlichen Muster zurückgreifen. Sie sollen den in Eigenregie tätigen Kfz-Händler unterstützen und helfen, Fehler zu vermeiden.
Checkliste zum Fernabsatz
Material zum Herunterladen