Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2026 in Goslar brachte in acht Arbeitskreisen eine Reihe zentraler Empfehlungen und Diskussionen zu aktuellen verkehrsrechtlichen Themen hervor. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags werden traditionell von Politik und Gesetzgebung aufgegriffen und fließen oft in neue Regelungen ein. Es bleibt abzuwarten, welche der Vorschläge 2026 konkret umgesetzt werden.
Einige dieser Anregungen dürften Kfz-Betriebe besonders interessieren.
Ablenkung im Straßenverkehr: Automatisierte Handy-Blitzer und höhere Strafen
Wer am Steuer mit ablenkenden Tätigkeiten beschäftigt ist, soll durch „innovative und automatisierte Überwachungssysteme“ ermittelt werden. Dazu müsse eine bundesweite Rechtsgrundlage für den Einsatz automatisierter Handy-Blitzer geschaffen werden. Außerdem sollen die Strafen verschärft werden: Statt einem soll es zwei Punkte in Flensburg geben, 250 € Strafe obendrein. Bei Gefährdung des Straßenverkehrs durch ablenkende Tätigkeiten sollen 500 € fällig werden, bei Schädigung anderer 750 €. Dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass Ablenkung durch Smartphones immer noch stark unterschätzt wird. Zudem sind viele Fälle nicht nachweisbar. Aus diesen Gründen bildet die amtliche Statistik das Problem nur unzureichend ab.
Nutzungsausfall und Schadenregulierung: Modernisierung gefordert
Wie kann der Nutzungsausfall nach Verkehrsunfällen in Zeiten veränderter Mobilität (z. B. Carsharing, E-Mobilität) fair und nachvollziehbar ausgeglichen werden – so lautete eine weitere Frage, die in Goslar diskutiert wurde. Die Empfehlung der Experten lautet: Klare, verhältnismäßige und sachgerechte Regelungen sollten für die Erstattung von Nutzungsausfall, auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes geschaffen werden.
Das Ziel sollte eine bessere Kommunikation zwischen Geschädigten, Versicherern und Werkstätten sein, um lange Ausfallzeiten zu vermeiden.
Gebrauchtteile in der Unfallreparatur: Nachhaltigkeit und Rechtssicherheit
Die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags in Bezug auf Gebrauchtteile („Green Parts“): Sie sollten häufiger eingesetzt werden, wenn das technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sicherheitsrelevante Teile bleiben ausgeschlossen und dürfen nur durch Neuteile ersetzt werden. Als Voraussetzung der Förderung einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft in der Kfz-Reparatur nannte der Verkehrsgerichtstag die Schaffung klarer technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehöre, dass in Fällen, in denen das Gebrauchtteil dem beschädigten Teil in Art und Güte entspreche, eine Reparatur mit einem Gebrauchtteil „den Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger oder seinen Versicherer“ erfüllen könne.
Zudem müsse dem Geschädigten eine GT-Reparatur „zumutbar" sein. Das bedeute, dass z.B. die Teile „problemlos am Markt beschafft“ werden könnten. Wenn dies gegeben sei, entspreche die Reparatur mit Gebrauchtteilen sogar „mehr den gesetzlichen Anforderungen des Schadensrechts als die Reparatur mit Neuteilen".