
Die Europäische Kommission wird ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 endgültig abschalten. Die OS-Plattform diente seit 2016 als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen.
Die Abschaltung hat direkte Auswirkungen auf Kfz-Betriebe, die online Kauf- oder Dienstleistungsverträge anbieten: Spätestens zum 19. Juli 2025 muss der Link zur OS-Plattform von den Internetseiten entfernt werden. Die bisher geltende Pflicht zur Verlinkung nach der ODR-Verordnung entfällt ab dem 20. Juli 2025 vollständig.
Dabei ist besondere Sorgfalt gefragt:
- Vorzeitige Entfernung vor dem 19. Juli 2025 kann zu Abmahnungen führen, da bis zu diesem Datum eine gesetzliche Verlinkungspflicht besteht.
- Verspätete Entfernung nach dem 20. Juli 2025 birgt das Risiko einer Irreführung von Verbrauchern, was ebenfalls abmahnfähig ist.
Eine Übergangsfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Zur Orientierung über die weiterhin bestehenden Informationspflichten im Bereich der Verbraucherstreitbeilegung empfiehlt sich ein Blick in die aktuelle ZDK-Broschüre „Verbraucherstreitbeilegung – Informationspflichten für Kfz-Betriebe“ (3. Auflage, Stand: März 2025). Diese bietet praxisnahe Hinweise und Hilfestellungen zur rechtssicheren Umsetzung der Pflichten.