
Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission wird zum 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet. Diese Plattform diente seit 2016 als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform ergab sich bislang aus der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung (ODR-Verordnung) sowie dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Für Unternehmen, die über das Internet Verträge mit Verbrauchern abschließen, galt seither die Pflicht, auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen.
Unterschiedliche Fristen bei der Abschaltung
Ab dem 20. März 2025 können Verbraucher keine neuen Beschwerden mehr über die OS-Plattform einreichen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Verlinkung der Plattform bleibt jedoch noch bis zum 20. Juli 2025 bestehen. Erst danach darf der Link rechtssicher von Websites entfernt werden.
Rechtssicherheit durch fristgerechte Umsetzung
Ein vorzeitiges Entfernen des Links kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, die Verlinkung erst nach Ablauf der offiziellen Frist zu entfernen – auch wenn über die Plattform keine Beschwerden mehr möglich sind.
Weitere Informationspflichten bleiben bestehen
Unabhängig von der Abschaltung der OS-Plattform gelten die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weiterhin. Um über die aktuellen rechtlichen Vorgaben auf dem Laufenden zu bleiben, steht die überarbeitete ZDK-Broschüre „Verbraucherstreitbeilegung – Informationspflichten für Kfz-Betriebe – 3. Auflage (Stand: März 2025)“ zur Verfügung.