
Das Bundeskabinett hat der vom Bundesverkehrsminister vorgelegten neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zugestimmt. Voraussichtlich Ende März wird der Bundesrat über die Verordnung beraten. Sofern dieser zustimmt, kann die elektronische Zulassung von Kraftfahrzeugen insbesondere über die Großkundenschnittstelle ab dem 01. September 2023 erfolgen.
Wie der Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 15.Februar zu entnehmen ist (siehe Pdf im Anhang zum Download), hat das Kabinett die vom Bundesverkehrsminister vorgelegte neue Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen. Bundesverkehrsminister Wissing äußert sich in der Presseerklärung u.a. wie folgt:
„Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen. Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an.“
Im Einzelnen sollen sich gegenüber dem bisherigen Stand folgende neue Möglichkeiten im Hinblick auf das elektronische Zulassungswesen bieten:
- Das Vertrauensniveau bei der Identifizierung im Rahmen des internetbasierten Verfahrens wird vom Niveau „hoch“ auf das Niveau „substanziell“ erweitert.
- Juristische Personen erhalten die Möglichkeit, die Zulassungsvorgänge Erstzulassung, Tageszulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung internetbasiert über die bestehenden Portale der zuständigen Zulassungsbehörden zu nutzen. Der Zugang zu den internetbasierten Verfahren wird durch die Erweiterung des Vertrauensniveaus auf „substanziell“ erleichtert.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, Oldtimer-, Saison- sowie E-Kennzeichen im Rahmen des internetbasierten Zulassungsverfahrens zu beantragen.
- Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung wird Regelfall bei der Bearbeitung von allen Anträgen in den Portalen der zuständigen Zulassungsbehörden; nur wenn die vollautomatisierte Antragsbearbeitung scheitert, findet die teilautomatisierte Antragsbearbeitung statt.
- Es wird dem Bedarf der Wirtschaft Rechnung getragen, für ein Fahrzeug eine auf einen Tag befristete Zulassung zu erhalten (Tageszulassung). Hiermit soll die Fahrt befristet auf den einen Tag der Zulassung ermöglicht werden.
- Die Möglichkeit der sofortigen Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach Abschluss des internetbasierten Zulassungsverfahrens wird geschaffen.
- Es wird eine zentrale Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geschaffen, die es juristischen Personen des Privatrechts, die über 500 Zulassungsvorgänge pro Jahr durchführen, ermöglicht, nach entsprechender Registrierung als Großkunde diese Massenzulassungsvorgänge in einem automatisierten und einheitlichen Verfahren abzuwickeln.
Damit die neue Fahrzeugzulassungsverordnung in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Dem Vernehmen nach soll sich der Bundesrat mit dieser Thematik Ende März befassen. Über die weitere Entwicklung und über die damit verbundenen Möglichkeiten für Unternehmen wird an dieser Stelle dann informiert werden.