Förderung des Güterkraftverkehrs: De-Minimis-Programm

Seit 2009 gibt es die De-minimis-Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr. Im Rahmen der Mautharmonisierung bezuschusst der Staat darüber hinaus bei Unternehmen mit schweren Lkw rund 250 Sicherheits- und Umweltmaßnahmen. Vor allem Reifen, Telematik, Assistenzsysteme, Truck-Features, Berufskleidung und Diebstahlschutz. Seit dem 9. Januar bis 2. Oktober 2023 können Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen wieder Förderung über das De-Minimis-Programm beantragen. Weil die Nachfrage erfahrungsgemäß groß ist und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) alle Förderanträge nach dem Eingangsdatum bearbeitet, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, ist Tempo geboten.

Fünf wichtige Regeln für die De-minimis-Förderung:

1. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bezuschusst höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen in der Regel den tatsächlichen Nettoausgaben.

2. Die Gesamthöhe der Förderung ergibt sich aus dem Betrag von 2.000 € multipliziert mit der Zahl der zum 1. Dezember 2022 in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf 33.000 € je Unternehmensverbund.

3. Beantragbar sind maximal fünf De-minimis-Maßnahmen pro Jahr und Unternehmen. Durchführen müssen Unternehmen sie spätestens fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids.

4. Fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids müssen Verwendungsnachweise (Kauf, einmalige Beratungen) und Nachweise zum Vertragsabschluss (Miete, Leasing, langfristige Beratungen) vorliegen.

5. Die Unterlagen für die Förderung stellt das BAG online auf seinem E-Service-Portal zur Verfügung. Darüber erfolgt auch die Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie im Anhang und unter folgendem Link:

 

DM (De-minimis) - Antragsportal des BMDV (bund.de)