Die Aufgabe oder Veräußerung eines Handwerksbetriebs wirft regelmäßig haftungsrechtliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf laufende Gewährleistungsfristen. Auch nach der Betriebsaufgabe können Ansprüche wegen Mängeln an Werkleistungen oder gelieferten Waren geltend gemacht werden. Bei einem Betriebsverkauf ist entscheidend, ob der Erwerber in die bestehenden Verpflichtungen eintritt oder ob die Haftung beim ehemaligen Inhaber verbleibt.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat mit der Broschüre „Haftung für Gewährleistungsansprüche nach Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf“ eine praxisnahe Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützt bei der Beratung im Übergang von Unternehmensverantwortung.