Hilfsprogramm „Energie-Härtefallhilfe KMU“

Jüngst wurde das neue Hilfsprogramm „Energie-Härtefallhilfe KMU“ veröffentlicht. Damit können kleine und mittelständische Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2022 und auch später für das Jahr 2023 Hilfen beantragen, wenn die drastisch gestiegenen Energiekosten 30 % höher lagen als im Referenzzeitraum 2021. Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine Energieintensität des Unternehmens bei mindestens 6 % am Umsatz gegeben ist. Das bedeutet, dass 6 % des Umsatzes für Energie aufgewendet werden müssen.

Weitere Einzelheiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) befinden sich unter Material zum Herunterladen.