Die i-Kfz-App ist erweitert worden und steht nun ausdrücklich auch juristischen Personen zur Verfügung. Damit können künftig nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Kfz-Betriebe, Werkstätten und Fuhrparkbetreiber den digitalen Fahrzeugschein nutzen und verwalten. Ein zentrales neues Element ist die Möglichkeit, den Fahrzeugschein per QR-Code in die App zu übertragen. Insbesondere bei betrieblichen Abläufen mit mehreren Fahrerinnen und Fahrern eröffnet dies spürbare Vereinfachungen.
Für die praktische Anwendung ist von Bedeutung, dass die Lösung nicht auf Neuzulassungen beschränkt ist. Zwar wird seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Bereitstellung bei der Neuzulassung hervorgehoben, zugleich wird die App jedoch allgemein als Lösung für „alle Kfz“ beschrieben. Damit eignet sich die Anwendung auch für die Verwaltung bestehender Fahrzeugbestände und gewinnt für Betriebe mit gewachsenen Fuhrparks an Relevanz.
Die Funktionalität der App wird schrittweise erweitert. Ab dem zweiten Quartal 2026 ist vorgesehen, die bislang nur eingeschränkt dargestellten Felder 21 („Sonstige Vermerke“) und 22 („Bemerkungen und Ausnahmen“ beziehungsweise Hinweise aus Beiblättern) umfassender zu integrieren. Aktuell weist das Kraftfahrt-Bundesamt darauf hin, dass die Anzeige dieser Inhalte noch limitiert ist. In Einzelfällen – etwa bei umfangreichen technischen Änderungen an Fahrzeugen – wird eine vollständig digitale Abbildung auch künftig nicht in jedem Fall möglich sein.
Unverändert gilt für die Praxis in Werkstätten und Prüfstellen: Bei der Hauptuntersuchung bleibt die papiergebundene Zulassungsbescheinigung Teil I weiterhin erforderlich. Der digitale Fahrzeugschein ersetzt das physische Dokument derzeit nicht. Entsprechend bleiben bestehende Abläufe rund um Vorlage und Stempelung zunächst bestehen, auch wenn perspektivisch Anpassungen der Regelungen vorgesehen sind.
Mit der Öffnung für juristische Personen gewinnt die i-Kfz-App deutlich an Bedeutung für den gewerblichen Einsatz. Insbesondere für Kfz-Betriebe, Werkstätten und Fuhrparkverantwortliche ergeben sich neue Möglichkeiten in der täglichen Organisation und Verwaltung von Fahrzeugen – bei gleichzeitig fortbestehenden Anforderungen an papiergebundene Prozesse in einzelnen Anwendungsfällen.