Kollektives Aufatmen bei den Händlern

2023 kommt die langersehnte digitale Kfz-Zulassung

Da geht ein Aufatmen durch die Händlerschaft – auch im echten Norden: Ab Mai 2023 bekommt der Handel die Möglichkeit, die Fahrzeuge seiner Kundinnen und Kunden selbst zuzulassen. So lautet der Beschluss der jüngsten Verkehrsministerkonferenz von Anfang Mai.

Es ist gerade zwei Jahre her, dass der Landesverband eine Befragung unter seinen Mitgliedsbetrieben organisierte, um die in der ersten Corona-Welle gemachten Erfahrungen mit den Zulassungsstellen zu erhalten. Zu den wesentlichen Verbesserungswünschen der Betriebe gehörte die Forcierung der digitalen Zulassung. Dieser Wunsch ergab sich aus den sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen in den einzelnen Kreisen. Während bei einigen Zulassungsstellen in der ersten Phase der Pandemie von der Terminvergabe bis zur vollständigen Erledigung der Zulassung ein Tag verging, dauerte dies bei anderen mehr als eine Woche. Außerdem erlebten Autohäuser in diesen für sie sowieso schon schwierigen Zeiten bürokratische Eigenheiten, die die Zulassung zu einer Lotterie werden ließen. Ein Beispiel: Einige Zulassungsstellen waren telefonisch nicht erreichbar. Andere wollten offensichtlich auch nicht mit denen in Kontakt treten, für die sie ihre Dienstleistungen erbringen sollten. Wenn nämlich nur irgendetwas in den Unterlagen fehlte, dann wurde alles einfach wieder zurück an den Händler geschickt, und das Spiel ging von vorne los.

Langjähriger Stufenplan abgearbeitet
Wenn von den Folgen von Corona auf das Leben und die Wirtschaft gesprochen wird, dann ist sehr häufig von der Forcierung der Digitalisierung die Rede. Tatsächlich ist die digitalisierte Zulassung bereits seit 2013 ein Projekt des Bundesverkehrsministeriums. Internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ so lautete der Name eines Stufenplans, der ab Januar 2015 zunächst die Abmeldung von Pkw durch Privatleute vorsah, dann ab Herbst 2017 die Wiederzulassung.  Zwei Jahre später ist es dann die Neuzulassung und Umschreibung von Autos – ebenfalls ein Privileg für Privatpersonen.

Warum dauerte die Öffnung digitaler Zulassungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende so lange? Dahinter standen hauptsächlich juristische Fragestellungen rund um die Legitimation. Die sind jetzt weitgehend geklärt, wie auch wichtige technische Fragen. Größere Unternehmen sollen ab dem nächsten Jahr ihre Zulassungen über eine noch einzurichtende Großkundenschnittstelle laufen lassen, während dies für kleinere Betriebe über die Portale der jeweiligen Zulassungsstellen erfolgen wird. Sollte das alles Realität werden, dann bedeutet dies die Erfüllung des OZG (Onlinezugangsgesetz), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, wesentliche Bereiche der Verwaltungsleistungen auch digital bereit zu stellen.

Ausdrücklich begrüßt werden die bahnbrechenden Veränderungen von Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Landesverbands des Kfz-Gewerbes: „Das ist eine wirklich gute Nachricht. Für die von uns vertretenen Händler geht ein lange gehegter Wunsch in Erfüllung und ein auch von uns als Verband gegenüber den Entscheidungsträgern auf kommunaler und Landes-Ebene immer wieder thematisierter Missstand findet ein Ende. Damit werden die Kfz-Händler unabhängig von der Situation in ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Wie wir aus den von uns gemachten Befragungen wissen, gab es in einer ganzen Reihe von Zulassungsstellen erhebliche Schwierigkeiten, sodass Autohäuser teilweise sogar wochenlang auf eine Zulassung warten mussten. Das wird ab kommenden Mai hoffentlich der Vergangenheit angehören.“