Kostenloses TÜV-Nord-Experten-Webinar zu CSRD-Berichtspflichten

Ihr Unternehmen fällt unter die Berichtspflicht für Corporate Social Responsibility (CSR)? Und Ihnen fehlt noch der neuste Stand?
In einem kostenlosen Webinar des TÜV Nord– speziell zugeschnitten auf Autohäuser und Werkstätten – werden alle Fragen beantwortet.
Datum: Donnerstag, den 11.04.2024 
Uhrzeit: 15.00 bis 16.00 Uhr
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Zum Hintergrund:
Das Europäischen Parlament und die Mitgliedstaaten der EU beschlossen im Jahre 2014 die sogenannte CSR-Richtlinie (Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Sie verpflichtet Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die mehr als 500 Mitarbeitende haben und die im besonderen Interesse der Öffentlichkeit stehen, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten.
Im Jahr 2017 hat Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt: Ihre Schwerpunkte liegen bei der Berichtspflicht unter anderem in Anti-Korruptions-Aspekten sowie der Einhaltung von Menschenrechten und der Kontrolle der Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer*innenbelange in der Lieferkette. Daher werden neben den unmittelbar von der Berichtsplicht erfassten Unternehmen auch viele produzierende mittelständische Unternehmen indirekt von der Berichtspflicht berührt, die oft mit den Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen verbunden sind.
Die Richtlinie auf EU-Ebene ist durch eine umfassende Berichtspflicht für Unternehmen abgelöst worden. Im Dezember 2022 hat die EU die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verabschiedet. Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann nach und nach erweitert wird.